
KFW Förderung für Ladestationen an Wohngebäuden
Sichern Sie sich jetzt den Zuschuss von 900,- € pro Ladepunkt.
Sie haben ein Elektrofahrzeug, aber noch keine Ladestation?
Sie möchten Teil der Community werden, die den Verkehr umweltfreundlich gestaltet und sich ein Elektrofahrzeug kaufen?
Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt in eine eigene Ladeinfrastruktur zu investieren.
Mit der KfW Förderung (440) erhalten sie jetzt einen pauschalen Zuschuss für Ihre Ladestation in Höhe von 900,- €.
Wir nehmen Sie an die Hand und zeigen Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrer eigenen Ladestation kommen.


Ihr Weg zur geförderten Ladestation
1. Antragsberechtigung prüfen
- Privatperson, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft oder Bauträger
- Es handelt sich um ein Bestandsgebäude
- Errichtung auf nicht öffentlich zugänglichem Gelände
(z. B. Garage, Carport oder privatem Parkplatz) - Betrieb der Ladestation mit 100 % Strom aus Erneuerbaren Energien
(z. B. Grünstromliefervertrag oder Eigenerzeugung)
Unser Tipp: Ihr Energieversorger bietet keinen Grünstromtarif an?
Sobald Sie das Gebäude jedoch bezogen haben, gilt auch ein Neubau als Bestandsgebäude und kann somit von der Förderung profitieren.
Dann wechseln Sie ganz einfach den Energieversorger, oder Fragen Ihren Elektriker nach der Möglichkeit eine Eigenversorgungsanlage
(z. B. Photovoltaik) an Ihrem Wohngebäude zu errichten.
Dabei können Sie von weiteren Förderprogrammen profitieren.
Konnten Sie die obenstehenden Punkte bejahen,
sind Sie antragsberechtigt und können beginnen,
Angebote einzuholen und mit der Antragstellung fortfahren.
2. Angebot einholen
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin
mit dem Elektriker Ihres Vertrauens.
Der Elektriker macht mit Ihnen zusammen eine Bestandsaufnahme der aktuellen Hausinstallation
und erkundet alle nötigen Maßnahmen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb der Ladestation
an Ihrem gewünschten Ort zu gewährleisten. - Sie erhalten von Ihrem Elektriker einen Kostenvoranschlag
mit dem Sie den Förderantrag stellen können.
Unser Tipp: Sie erhalten die Förderung i. H. v. 900,- € pro
Ladepunkt nur, wenn die Gesamtkosten
Unser Tipp: Sie haben noch keinen Elektriker,
der sich mit dem Thema auskennt? Kein Problem!
Auf be-connect ( https://www.be-connect.online/handwerker-finden/)
finden Sie qualifizierte Fachpartner in Ihrer Umgebung.
Gemeinsam wählen Sie aus der Liste der
förderfähigen Ladestationen,
das für Sie passende Modell aus.
Eine Auswahl förderfähiger
Ladestationen finden Sie unter:
https://webshop.kluxen.de/search?query=kfw440/
(hierunter fallen u. A. Beschaffungskosten der Ladestation, so wie alle weiteren Kosten für benötigte Installations- und Ertüchtigungsmaßnahmen)
900,- € pro Ladepunkt überschreiten.
3. Antrag stellen
- Sie stellen den Antrag auf Förderung im KfW-Zuschussportal
(dazu das Förderprodukt KfW-440 wählen).
Die Antragstellung ist ab dem 24.11.2020 möglich.
Unser Tipp: Um die Förderung zu erhalten, ist es wichtig,
dass Sie den Antrag auf Förderung stellen und eine Förderzusage
erhalten haben, bevor Sie den Auftrag an Ihren
Elektriker vergeben. - Förderzusage erhalten
4.
Herzlichen Glückwunsch!
Mit der Förderzusage
ist der Weg
frei für Ihre eigene Ladestation
Mit der Förderzusage ist der Weg
frei für Ihre eigene Ladestation