Neues EU-Energielabel – Checklisten für Händler (Geräte & Lichtquellen)


    Liebe Fachhändler,

    das EU-Energielabel für Produkte unterstützt Konsumentinnen und Konsumenten sowie professionelle Beschaffer seit über 25 Jahren wirksam bei der Auswahl energieeffizienter Produkte. Das heute verwendete A+++/G-Bewertungsschema hat allerdings an Effektivität verloren.



    Die aktuelle Labelskala mit mehreren „+“ ist nicht mehr transparent und die Mehrheit der Produkte befindet sich bereits in den obersten Effizienzklassen.
    Für Käuferinnen und Käufer wird es daher zunehmend schwieriger, die effizientesten Produkte zu identifizieren. Für Hersteller wiederum besteht nur wenig Anreiz, noch effizientere Produkte zu entwickeln. Die Europäische Union hat das Label daher überarbeitet und den Nutzungsbedürfnissen entsprechend optimiert. Das neue Label, das ab 1. März 2021 im Handel eingeführt wird, umfasst zukünftig nur noch die Effizienzklassen A bis G. Das Label wird über den darauf angebrachten QR-Code mit einer neuen EU-Produktdatenbank verknüpft. Über die Datenbank stehen weitere Produktinformationen für Konsumentinnen und Konsumenten, professionelle Beschaffer, Marktüberwachungsorganisationen und andere interessierte Stakeholder zur Verfügung.

    Seit Anfang November müssen Hersteller von Elektro-Hausgeräten ihren Produkten zusätzlich zum aktuellen EU-Energielabel auch das ab März 2021 geltende Label beilegen.

    Was Sie dabei unbedingt beachten müssen:



  • Die alten EU-Energielabel dürfen auf den Ausstellungsgeräten nur bis zum 28.02.2021 gezeigt werden.

    Bis zum 28.02.2021 dürfen auf keinen Fall die neuen EU-Energielabels benutzt werden!

  • Erst ab dem 01.03.2021 bis zum 18.03.2021 haben Sie die Möglichkeit, die alten EU-Energielabels durch die neuen zu ersetzten. Wichtig: Eine Doppelkennzeichnung mit beiden EU-Labels gleichzeitig ist zu keiner Zeit erlaubt.

  • Nach dem 18. März 2021 dürfen dann nur noch die neuen Labels verwendet werden.

  • Bis zum 01.12.2021 müssen alle Geräte, für die es kein neues Label gibt, abverkauft werden.

  • Bei der falschen Auszeichnung der Produkte drohen Ihnen Abmahnungen und/oder Ordnungsstrafen.

  • Für Lichtquellen, also Leuchten und Lampen, gelten andere Fristen und Übergangsvorschriften (siehe die Checkliste).


  • Der BVT stellt Ihnen Checklisten für die Umstellungsphase zur Verfügung:Checkliste - Neues EU-Energielabel für Geräte

    und Checkliste - Neues EU-Energielabel für Lichtquellen.

    Ihr KLUXEN Team