E-Mobility

E-Mobility
Mit KLUXEN in der richtigen Spur


Ladesäulen und Wallboxen sind die sichtbaren Schnittstellen einer modernen Ladeinfrastruktur. Dahinter steckt jedoch viel mehr: Lastmanagement, eichrechtskonforme Abrechnung sowie die Anforderungen der Netzbetreiber sind nur einige Themen, zu denen Sie unsere herstellerzertifizierten Expert*innen für E-Mobilität kompetent beraten.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Durch herstellerunabhängige Beratung können Sie Ihrem Kunden ein optimales Produkt anbieten
  • Individuelle Lösungen, welche passgenau auf Ihre Kunden zugeschnitten sind
  • Unterstützung bei der Planung und Inbetriebnahme während des gesamten Prozesses
  • Alles aus einer Hand: Wir liefern den kompletten Auftrag direkt zum gewünschten Termin zur Baustelle






Alles für Ihre Ladestationen
Mit KLUXEN agieren Sie stets am Puls der Zeit


Egal ob ein Carport, eine Tiefgarage oder 40 Stellplätze auf einen Firmenparkplatz – die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten ermöglicht Ihnen die beste Unterstützung sowie eine individuelle Lösungsfindung für Ihr Projekt.


Hersteller-Übersicht







Ladekabel und Zubehör

Mit unserem umfangreichen Produktsortiment werden Sie jedes Kundenprojekt abwickeln können. Unsere kompetenten Mitarbeiter*innen verfügen über hervorragende Kenntnisse über Ihre Produktgruppen und können Ihnen jede Frage beantworten. Besuchen Sie eine unserer bundesweiten Niederlassungen oder kontaktieren Sie Ihren persönlichen Außendienst.




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KFW

KFW Förderung für Ladestationen
Für Unternehmen und Kommunen


Sie haben in Ihrem Fuhrpark Plug-in-Hybride oder Elektrofahrzeuge? Mitarbeiter fragen nach einer Lademöglichkeit zum Laden des privaten Fahrzeuges? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt in Ladeinfrastruktur auf ihrem Firmenparkplatz in Ladeinfrastruktur zu investieren.

Mit der KfW441-Förderung erhalten Sie jetzt einen Zuschuss in Höhe bis zu 900 Euro (maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben, Obergrenze je Unternehmensstandort: 45.000 Euro). Wir zeigen Ihnen, wie Sie an den Zuschuss für Ihren nicht öffentlichen Ladepark kommen.



KFW439 - Förderung für Flottenanwendungen und Beschäftigte (Kommunen)


Keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts:
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • Kommunale Zweckverbände

KFW441 - Förderung für Flottenanwendungen und Beschäftigte (Firmen)


Wirtschaftlich tätige Unternehmen:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern, Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler


Rahmenbedingungen KFW 439 und KFW 441


Zuschussbetrag:

  • Grundsätzlich 900 € pro Ladepunkt, darf aber 70% der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen
  • Die Förderung ist auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt (Unternehmen).
  • Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen

Voraussetzung (Unternehmen):

Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen (70% davon entsprechen 900 Euro).

Voraussetzung (Kommunen):

Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen (70% davon entsprechen 9.000 Euro).

Zu den förderfähigen Gesamtkosten zählen:

  • Kosten der Ladestation
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss) und Batteriespeichersysteme
  • Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (z. B. Erdarbeiten)
  • Notwendige technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und am Gebäude
  • Notwendige Ertüchtigungs-/Modernisierungsmaßnahmen der Hauselektrik sowie der Telekommunikationsanbindung der Ladestation

Wie ist der Ablauf?

Vor Beginn des Vorhabens muss der Antrag bei der KfW vorliegen. Das geht online auf: www.kfw.de/zuschussportal

Die Anzahl der Ladepunkte muss definiert sein und kann nicht mehr geändert werden.

Nach Erhalt der Antragsbestätigung kann mit dem Projekt begonnen werden. Nach der Fertigstellung sind alle Rechnungen auf das KfW-Zuschussportal hochzuladen. Der Investitionszuschuss wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Spätestens 18 Monate nach Antragstellung muss das Vorhaben abgeschlossen sein.

Nach Inbetriebnahme müssen die Ladestationen bei der Online Plattform OBELIS gemeldet werden und es ist ein halbjährliches Reporting für 6 Jahre erforderlich.




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PRO.mobility

PRO.mobility - die Abrechnungslösung für Ihre Ladepunkte
Ihr Spezialist für die Ladeinfrastruktur


Dank unserer Dienstleistungen rund um die Ladeinfrastruktur stehen wir Ihnen zur Seite – von der ersten Idee bis zur Betriebsführung der Ladepunkte und bieten Verwaltung, Überwachung und Abrechnung – während Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern.

Sorgenfreier Betrieb - darum kümmern wir uns

  • Wir übernehmen alles von der Planung bis zu Informationen zu Förderprogrammen und Lastenmanagement
  • Wir liefern auf Wunsch fertig programmierte Wallboxen - Plug & Play
  • Wir unterstützen Sie online bei der Inbetriebnahme
  • Wir senden Ihren Angestellten und Ihnen eichrechtskonforme Abrechnungen Ihrer Ladevorgänge
In der Zwischenzeit kümmern Sie sich einfach weiter um Ihr Kerngeschäft.


Mehr zu PRO.mobility



Gerne stehen wir Ihnen für Fragen, weitere Informationen und individuelle Beratung zum Thema „PRO.mobility“ zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

pro.mobility@kluxen.de


Gerne können Sie unser Kontaktformular nutzen





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Fachberater*innen
Beratung zum Thema E-Mobilität


Welche Leistung wird wann am Ladepunkt benötigt? Soll die Ladesäule öffentlich zugänglich sein? Unsere Berater erarbeiten für Sie eine individuelle und passgenaue Ladelösung. Wer auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben möchte, sichert sich mit unseren praxisnah ausgebildeten Mitarbeitern seinen Vorsprung.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.


Für Fragen ist Ihr regionaler E-Mobilitäts- und Erneuerbare Energie-Berater für Sie erreichbar

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