Vereinbarung frühe Auftragsbestätigung bei UGL

Diese Vereinbarung ermöglicht dem Kunden eine frühe Auftragsbestätigung zu erhalten, auch wenn noch nicht alle Liefertermine bestätigt sind.

1. Vertragsgegenstand
Walter KLUXEN GmbH (im folgenden KLUXEN) räumt dem Kunden die Möglichkeit einer frühen Auftragsbestätigung ein.

2. Definition
Auftragsbestätigung:
Bei der im Standard eingestellten Auftragsbestätigung erhält der Kunde seine unverbindliche Auftragsbestätigung erst dann, wenn in unserem Warenwirtschaftssystem alle Liefertermine zu den Positionen im Auftrag gepflegt und bestätigt sind. Dies hat zur Folge, dass eine Auftragsbestätigung erst dann versendet wird, wenn der Liefertermin von unserem Lieferanten verbindlich bestätigt wurde.

frühe Auftragsbestätigung:
Bekommt der Kunde die frühe Auftragsbestätigung, wird die Auftragsbestätigung bereits versendet, wenn noch keine Liefertermine der Lieferanten bestätigt und gepflegt wurden. Die dann angegeben Liefertermine sind reine unverbindliche Vorschlagswerte und haben keine Gültigkeit.

3. Liefertermine
Alle Liefertermine, die in der frühen Auftragsbestätigung angegeben sind, werden auf Grundlage von Informationen unserer Lieferanten ermittelt und sind daher ohne Gewähr.

4. Haftungsbeschränkung
Für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch vorgeschlagene Liefertermine bei Ihnen entstehen, übernimmt KLUXEN keine Haftung.

5. Vertragsdauer/Kündigung
Diese Vereinbarung wird zunächst bis zum 31.12. eines Jahres geschlossen. Die Vereinbarung kann jederzeit gekündigt werden, in diesem Fall stellen wir den Kunden wieder auf die Standard-Auftragsbestätigung um. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr.



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